Fanglimit und Schonmaße für Vereinsmitglieder

Erlaubter Fang pro Tag und Angler:

5 Fische mit Mindestmaß und maximal 3 Aale.

Zu den 5 Fischen dürfen noch 5 Köderfische ohne Schonmaß unter 20 cm gefangen werden.

Fische ohne Schonmaß über 20 cm sind bei dem Gesamttagesfang mit anzurechnen.

Pro Tag aber maximal 1 Hecht oder 1 Zander oder 1 Waller, 2 Schleien, 2 Karpfen, 2 Salmoniden, ausser an Sempt und Strogn dort dürfen pro Tag 3 Salmoniden gefangen werden.

Wenn das Tagesfanglimit einer Fischart entnommen wurde, ist das Befischen dieser Fischart untersagt. Im Falle von Spinnfischen und Fischen mit Köderfisch ist nach Erreichen des Fanglimits diese Art der Angelei sofort einzustellen.


Schonzeiten:

Hecht und Zander sind vom 15. Februar bis 15. Mai geschützt.

Aufgrund eines Fehlers im Fangbuch ist folgendes zu beachten:
Für Mitglieder ist das Befischen mit Reizködern (Spinner/Wobbler/Blinker und anderen Kunstködern) mit einer Anbißstelle bereits ab dem 16. Mai erlaubt, da diese Einschränkung nur zur Aufrechterhaltung der Raubfischschonzeit galt.

Barbe, Nase und Stör sind ganzjährig geschont.

Für alle anderen Fischarten gelten die gesetzlichen Schonzeiten laut dem aktualisierten Bayrischen Fischereigesetz.

Anlage Schonzeiten und Schonmaße ab 2023
Anlage_Schonzeiten_Schonmasse_ab-2023_Aenderungen-gegenueber-2022-markiert.pdf (156.38KB)
Anlage Schonzeiten und Schonmaße ab 2023
Anlage_Schonzeiten_Schonmasse_ab-2023_Aenderungen-gegenueber-2022-markiert.pdf (156.38KB)


Schonmaße:

Für die Fischarten, die nicht geschützt sind oder nicht in dieser Tabelle genannt sind, gelten die gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten.

Fischart

Schonmaß

Schonzeit

Hecht

60 cm

15.02. - 15.05.

Zander

50 cm

15.02. - 15.05.


Jahresfangbegrenzung:

Hecht:                        maximal 5 Stück

Zander:                      maximal 5 Stück

Barsche über 20 cm:    maximal 15 Stück pro Jahr.

Die restlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem Fangbuch, diese sind bindend.

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