Strogn
Der Gewässerabschnitt der Strogn, die seitens der Bezirksfischer gepachtet ist beginnt in Salmannskirchen Anwesen Hsnr. 4 abwärts bis nach Emling gegenüber des Wiesterhofs.
Die Strogn ist vom 16.03. bis 30.09. befischbar im Bereich vom Flusskilometer 27 bei den beiden Brücken am Anwesen HsNr. 4 in Salmannskirchen bis Emling Flusskilometer 23,6 gegenüber dem Wiesterhof.
Das Angeln ist mit allen erlaubten Ködern, auch Kunstködern gestattet. Es darf mit einer Angel mit maximal einer Anbissstelle geangelt werden. 3 Salmoniden pro Angeltag dürfen entnommen werden, diese sind direkt nach dem Fang waidgerecht zu töten und im Fangbuch einzutragen.